32 Forderungen für 32 Festgenommene
Die eigene Arbeit aus Protest niederzulegen, um bessere Arbeits- und Lebensbedingungen einzufordern – für Menschen in prekären Arbeitsverhältnissen oder mit unsicherem Aufenthaltsstatus ist dies meist nicht möglich. Wer ohne Vertrag schuftet, oder wessen Aufenthaltsstatus von einer Festanstellung abhängt, ist am Arbeitsplatz oft dazu gezwungen, besonders vorsichtig zu agieren. Aber auch Menschen, die überhaupt erst keine Arbeitserlaubnis bekommen, können – rein rechtlich gesehen – in Deutschland nicht streiken. Als Geflüchtete im Februar 2018 im jetzigen Ankerzentrum Donauwörth die 80-Cent-Jobs bestreikten, zeigte sich auch dort, dass ihnen dieses Grundrecht verwehrt wird. Seit einigen Jahren wird mit den #EuroMayDay Paraden in verschiedenen europäischen Städten versucht, unterschiedliche prekäre Lebens- und Arbeitsrealitäten sichtbar zu machen und gerade jene gemeinsam auf die Straße zu bringen, die nicht wie die klassischen Fließbandarbeiter*innen streiken können – wie zum Beispiel Illegalisierte Menschen, Care Worker oder Mütter.
Solidrität aus Köln