Urteil des Donauwörth-Prozesses

Das Gericht entschied, die Strafbefehle der zwei Gambischen Geflüchteten wegen angeblichem Landfriedensbruch (…) zu bestätigen und hat sie zu achtzig und neunzig Tagessätzen à 10 Euro verurteilt. In ihrer Urteilsbegründung bezeichnete die Richterin Asylsuchende als “Gäste”, die sich dementsprechend zu benehmen hätten. (…) Den Angeklagten konnte kein konkreter Tatbeitrag nachgewiesen werden. Der Richterin genügte die bloße Anwesenheit der beiden am Ort des Geschehens zur Verwirklichung eines Landfriedensbruchs. Selbst die Anwesenheit konnte durch die Zeug*innenaussagen nicht zweifelsfrei geklärt werden. Die deutlichen Widersprüche und Lücken in den Aussagen der Security-Mitarbeiter*innen, der Malteser und der Polizeibeamten wurden vom Gericht schlicht ignoriert. Stattdessen wurden sie wiederholt zu ihrem subjektiven Empfinden über eine mögliche Bedrohung durch die Bewohner gefragt.

Auszüge aus der Pressemitteilung. Quelle:
http://cultureofdeportation.org/…/urteil-des-amtsgerichts-…/

 

 

 

Kundgebung vor dem Amts
gericht Augsburg am Tag des Prozesses gegen die zwei Angeklag
ten, 07.11.18

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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