Schweigen und Ignoranz waren zunächst die Antworten der Behörden auf die politische Selbstorganisierung der Geflüchteten in Donauwörth. Nach dem Überfall der Polizei am 14.03.18 wurden die Inhaftierten u.a. des Landfriedensbruchs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamt*innen bezichtigt. Gerade diese beiden Straftatbestände werden extrem willkürlich eingesetzt: Für eine Anklage wegen Widerstand reicht es aus, wenn Polizeibeamt*innen behaupten, jemand habe Widerstand geleistet. Wenn die Beweise fehlen, decken sie sich gegenseitig mit Falschaussagen. Der Vorwurf des Landfriedensbruchs kommt immer dann zum Einsatz, wo nicht mal ein Widerstand konstruiert werden kann. Klar ist, dass so versucht wurde jeglichen Widerstand gegen Abschiebungen – egal wie leise er ist und welche vorsichtige Form er haben mag – zu verhindern, und Geflüchtete so sehr einzuschüchtern, dass sie in Zukunft keine Organisierung mehr wagen würden.