Pressemitteilung: Do, 19.01.2017/ Amtsgericht München / Gerichtsprozess aufgrund von Solidaritätsaktion für Hungerstreik im Abschiebegefängnis Mühldorf

Drei Anti-Abschiebungs-AktivistInnen ketteten sich am 26. Februar 2016 am Haupteingang des Kreisverwaltungsreferates (KVR), der Münchner Ausländerbehörde an, um den Hungerstreik der Insassen der Abschiebehaftanstalt Mühldorf am Inn zu unterstützen. Am 19. Januar 2017 sitzen sie ab 14:00 Uhr im Saal A127 auf der Anklagebank des Amtsgerichts (Nymphenburgerstr. 16, München). Ihnen wird versuchte Nötigung und Vermummung vorgeworfen. Die Angeklagten werden in ihrer Prozesserklärung verlauten:

„Die Bundesrepublik Deutschland hat die Internationale Menschenrechtskonvention ratifiziert. Dennoch wird Artikel 14, das Recht auf Asyl, hier mit Füßen getreten.“ „Wir wollten [mit unserer Aktion] die Aufmerksamkeit von Politik und Medien auf den Hungerstreik im Abschiebegefängnis lenken und uns mit den Streikenden solidarisieren.“
Alle Protestierenden wurden damals gegen ihren Willen abgeschoben – trotz Vaterschaft, fachpsychologischer Gutachten, Suizidversuchen, Krieg in den Herkunftsländern.

Zaki K. war einer von ihnen: Am Montag, den 14. März 2016, wurde er nach sechs Wochen Haft und drei Wochen Hungerstreik nach Afghanistan abgeschoben. Obwohl er seit drei Jahren versuchte, seine Verlobte, eine norwegische Staatsbürgerin, zu heiraten. Er ist Vater von zwei Kindern, die in Norwegen leben.
Zaki K.:  „So, ich will es den Menschen sagen, was hier in Deutschland passiert und was die dort mit uns machen. Menschen verbrennen sich selbst in den Abschiebeknästen. Sie erhängen sich selbst, sie schneiden sich selbst. Ich werde mich immer daran erinnern, was in der JVA Mühldorf geschah.“

Wir laden Sie ein, aus dieser Pressemitteilung zu zitieren, zu dem Gerichtsprozess zu kommen und zu dem Info-Stand zum Abschiebe- und Asylsystem in Deutschland, mit dem wir am Donnerstag 19. Januar 2017 von 12:00 bis 14:00 Uhr  vor dem Amtsgericht in der Nymphenburgerstr. 16 präsent sein werden.
Wir bedanken uns für Ihre Berichterstattung.