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Am frühen Morgen des 14. März 2018 wurde in der Erstaufnahmeeinrichtung (EA) in Donauwörth erfolgreich eine Abschiebung verhindert. Anschließend wurde am Nachmittag ein großer Polizeieinsatz durchgeführt. 29 Menschen wurden inhaftiert und über Nacht in Gewahrsam gehalten. Ein Mensch befindet sich in U-Haft. Mehrere, nach aktuellem Informationsstand, in Abschiebehaft. Eine Person ist seit einer Stunde frei und berichtet von ihrer erkennungsdienstlichen Behandlung (Fingerabdrücke, DNA-Entnahme, Photographien) sowie dem Transfer in ein anderes, für sie neues Lager. Die Anklage lautet Landfriedensbruch. Ein Vorwurf, der zur Kriminalisierung von Protesten dient sowie Zwangs-Transfers, die den Zweck der Zerschlagung der 500-Personen-starken Proteste in der EA Donauwörth haben.
Selbige Strategie der Inhaftierung wurde auch im Sommer 2017 verwendet, als Bewohner des Lagers in Memmingen gegen die Zustände im Lager sowie die rassistischen Securities rebellierten. 4 Menschen wurden wegen u.a. Landfriedensbruch inhaftiert, 2 sitzen noch immer.
Innenminister Herrmann bezieht Stellung zu der verhinderten Abschiebung in Donauwörth. Er fordert eine schnelle Abschiebung. Hierbei werden die Proteste zu Gewaltausschreitungen umgedichtet. Tatsächlich zeigten die Bewohner*innen der EA Zivilcourage, indem sie durch ihre Präsenz die Abschiebung ihres Freundes verhindern konnten. Hierbei wurden sie mit Hunden bedroht, mit Pfefferspray besprüht und erlitten andere körperliche Gewalt seitens der passiv und aktiv bewaffneten Bereitschaftspolizei. Da es kein Fehlverhalten seitens der geflüchteten Aktivist*innen gab, konstruierte nun die Staatsgewalt den Vorwurf des Landfriedensbruches.
Video: Police at EA, 14.03
Video: Festnahme
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