Die folgende Prozesserklärung wurde am Dienstag, 14/03/2017, vor dem Amtsgericht München verlesen:
Am 25. Februar 2016 ketteten wir uns an die Eingangstüre des Kreisverwaltungsreferates. Zu diesem Zeitpunkt waren mehrere Insassen im Abschiebegefängnis in Mühldorf am Inn seit fünf Tagen im Hungerstreik. Ahmed S., Ali Z., Harun S., Abdulrahman B. und Zaki K. protestierten gegen ihre Abschiebungen und die Haftbedingungen.
Mit unserer Solidaritätsaktion forderten wir:
- Ein Rückkehrrecht für Ahmed S. und alle anderen Abgeschobenen!
- Die Freilassung aller in Abschiebehaft Inhaftierten!
- Die Aussetzung der Abschiebungen der Hungerstreikenden in Mühldorf und aller anderen Abschiebungen!
- Die Schließung der Rückführungs- und Abschiebehaftanstalten in Bamberg, Manching, Mühldorf am Inn und überall!
- Bleiberecht für alle!
Wir wollten die Aufmerksamkeit von Politik und Medien auf den Hungerstreik im Abschiebegefängnis lenken und uns mit den Streikenden solidarisieren. Wir wollten auch die Ungerechtigkeit und Unmenschlichkeit der tagtäglichen Abschiebepraxis aufzeigen.
Wegen unserer Solidaritätsbekundung mit diesem Hungerstreik sitzen wir heute, fast ein Jahr später, auf der Anklagebank. Uns wird vorgeworfen: Versuchte Nötigung und Verstoß gegen das versammlungsrechtliche Vermummungsverbot.
Wir möchten zu diesen Vorwürfen zunächst erklären, dass unsere Aktion symbolisch war.
Wir wählten das KVR und die dortige Ausländerbehörde, als Symbol für alle bayerischen Ausländerbehörden, die über das Leben der Menschen entschieden hatten, die in der JVA Mühldorf protestierten.
Symbolisch war auch unsere Blockade. Es war für uns eine bewusste Entscheidung, nur eine der drei Türen des Haupteinganges des KVRs zu blockieren. Wir wollten den Personenverkehr nicht stören. Menschen, die in der Ausländerbehörde ein und aus gehen, müssen viele Wochen auf Termine warten, auf keinen Fall wollten wir Personen hindern ihre Termine wahrzunehmen. Für Besucher*innen und Personal war es immer noch möglich, das Gebäude durch zwei weitere Türen zu betreten und verlassen. Da wir nur die Außentüre blockierten, wäre es möglich gewesen die Innentüren und damit das Gebäude nach Dienstschluss komplett nach außen zu verschließen. Hätten wir eine tatsächliche Blockade des Gebäudes geplant, so hätten wir alle Türen besetzt.
Symbolisch war die Aktion auch, weil wir protestierten, um Aufmerksamkeit auf einen anderen Protest und dessen Forderungen zu lenken. Dies zeigt auch, der Kompromiss, den wir im Laufe der Aktion vorschlugen: Den Protestierenden in der JVA Mühldorf eine Pressekonferenz zuzustehen. Durch die Abschiebehaft hatten die Hungerstreikenden keine Möglichkeit mehr, Politik und Gesellschaft zu erreichen. Nicht uns selbst wollten wir in den Fokus der Medienöffentlichkeit rücken. Sondern die Protestierenden in Mühldorf. Die Gefängnisleitung unternahm alles, um die Protestierenden zu isolieren und verhinderte, dass ihre Forderungen aus den Mauern der JVA herausgetragen wurden: Besuche und Telefonate wurden irgendwann völlig unterbunden, Briefe erreichten die Gefangenen nicht.
Bei der Aktion ging es nicht um uns. Wir saßen dort in Solidarität mit den Hungerstreikenden. Es ging eben nicht darum, uns selbst zu inszenieren. Sondern das Schweigen der Medien zu brechen und die Aufmerksamkeit nach Mühldorf zu lenken. Nicht wir selbst wollten im Fokus der Medien stehen. Um das zu verdeutlichen, trugen wir Karnevalsmasken. Es zeigt sich auch während der Aktion, dass Journalist*innen sich mehr für unser persönliches Befinden als für den Zustand der Protestierenden in Mühldorf interessierten.
So war einen Tag zuvor Ahmed S., einer der Streikenden, nach Afghanistan abgeschoben worden. Obwohl er vom Hungerstreik geschwächt war. Obwohl er bei dem Brand in seiner Zelle am Vortag verletzt wurde. Obwohl auf ihn in Afghanistan nur ein Leben in Unsicherheit und Angst wartete. Diese Unmenschlichkeit zeigt sich auch an der Geschichte von Zaki K.. Wenige Tage nach seiner Abschiebung wurde er in Kabul entführt. Wenige Wochen später explodierte neben ihm die Bombe eines Selbstmordattentäters. Um all dem zu entgehen, blieb ihnen in Gefangenschaft als letztes politisches Mittel nur ein Hungerstreik.
Die Bundesrepublik Deutschland hat die Internationale Menschenrechtskonvention ratifiziert. Dennoch wird Artikel 14, das Recht auf Asyl, hier mit Füßen getreten. Auch Artikel 15, das Recht, eine Staatsangehörigkeit zu wechseln, wird nicht geachtet. Dies zeigt die Geschichte der Menschen, die vor einem Jahr im Abschiebegefängnis hungergestreikt haben. Dies zeigen die jüngsten Massenabschiebungen nach Kabul, gegen die es breiten Gegenprotest aus vielen Teilen der deutschen Gesellschaft gab. Dies zeigt, dass wir heute hier sitzen.
Das Recht auf Asyl ist im Deutschen Grundgesetz verankert. Dennoch wird im Moment das Asylrecht immer weiter verschärft. Staaten werden zu vermeintlich sicheren Herkunftsländern erklärt. Es werden Transitzonen und Asylobergrenzen gefordert. Mit all dem wird die Aushöhlung von Rechtsstaatlichkeit auf die Spitze getrieben. Dies ist ein Angriff gegen uns alle. Daher ist Widerstand gegen Abschiebungen nicht nur legitim, sondern auch Pflicht, oder wie Bertolt Brecht sagte: „Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!“